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   KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17 - 161 AR 223/17   

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KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17 - 161 AR 223/17 (https://dejure.org/2017,71179)
KG, Entscheidung vom 21.11.2017 - 2 Ws 169/17 - 161 AR 223/17 (https://dejure.org/2017,71179)
KG, Entscheidung vom 21. November 2017 - 2 Ws 169/17 - 161 AR 223/17 (https://dejure.org/2017,71179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 StGB, § 67d Abs 2 S 1 StGB
    Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Fortdauer der Unterbringung eines an paranoid-halluzinatorischer Schizophrenie leidenden sowie drogenabhängigen Untergebrachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 67d Abs. 2 S. 1
    Voraussetzungen der Erledigterklärung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • KG, 07.05.2001 - 5 Ws 23/01
    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17
    Eine Aussetzung des Maßregelvollzuges zur Bewährung kommt zudem grundsätzlich nur nach vorheriger kritischer und sorgfältiger Erprobung im Rahmen von Vollzugslockerungen in Betracht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. Oktober 2013 - 2 Ws 507/13 - und 23. Juli 2009 - 2 Ws 307/09 - KG, Beschluss vom 7. Mai 2001 - 5 Ws 23/01 - [juris]).

    Diese ist mit der Behandlungsprognose eng verknüpft, wenn die Delinquenz - wie hier - ihre maßgebliche Ursache in der psychiatrischen Grunderkrankung des Untergebrachten hat (vgl. Senat, Beschluss vom 16. April 2013 - 2 Ws 141/13 - KG, Beschlüsse vom 21. April 2015 - 5 Ws 44/15 - und 7. Mai 2001 - 5 Ws 23/01 - [juris]).

  • OLG Bremen, 24.08.2011 - Ws 100/11

    Unwirksamkeit eines im Protokoll formularmäßig vorgesehenen Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17
    Die günstige Prognose setzt zwar nicht voraus, dass ein Rückfall des Untergebrachten in rechtswidrige Handlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, erforderlich ist aber, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige des Rückfalls, wobei das jeweils zu fordernde Maß der Wahrscheinlichkeit wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 1999 - 2 Ws 19/99 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 - und 4. November 2010 - 2 Ws 581/10 - KG, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 Ws 291/01 - [juris]; std.

    Eine Erledigterklärung wegen Unverhältnismäßigkeit der weiteren Maßregelvollstreckung ist - im Unterschied zu einer aus Verhältnismäßigkeitsgründen gebotenen Aussetzung zur Bewährung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB - (erst) dann angezeigt, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Verurteilten nicht mehr in Betracht käme, also die mit der Aussetzung verbundene Widerrufsoption obsolet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 - KG, Beschlüsse vom 23. November 2016 - 5 Ws 202-203/16 - und 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - [juris] mit. weit. Nachweisen).

  • KG, 22.10.2015 - 5 Ws 121/15

    Maßregelvollstreckung: Fortdauer einer langfristigen Unterbringung in einem

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17
    c) Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der im Wege einer integrativen Betrachtung in die Entscheidung über die Aussetzungsreife nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen ist (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 2462/13 - [juris]; KG, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - [juris]; Fischer, a.a.O., § 67d StGB Rdn. 8a, 10), gebietet noch nicht die Aussetzung der Unterbringung.

    Eine Erledigterklärung wegen Unverhältnismäßigkeit der weiteren Maßregelvollstreckung ist - im Unterschied zu einer aus Verhältnismäßigkeitsgründen gebotenen Aussetzung zur Bewährung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB - (erst) dann angezeigt, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Verurteilten nicht mehr in Betracht käme, also die mit der Aussetzung verbundene Widerrufsoption obsolet ist (vgl. Senat, Beschluss vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 - KG, Beschlüsse vom 23. November 2016 - 5 Ws 202-203/16 - und 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - [juris] mit. weit. Nachweisen).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17
    Die günstige Prognose setzt zwar nicht voraus, dass ein Rückfall des Untergebrachten in rechtswidrige Handlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, erforderlich ist aber, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige des Rückfalls, wobei das jeweils zu fordernde Maß der Wahrscheinlichkeit wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 1999 - 2 Ws 19/99 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 - und 4. November 2010 - 2 Ws 581/10 - KG, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 Ws 291/01 - [juris]; std.

    c) Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der im Wege einer integrativen Betrachtung in die Entscheidung über die Aussetzungsreife nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen ist (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 2462/13 - [juris]; KG, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - [juris]; Fischer, a.a.O., § 67d StGB Rdn. 8a, 10), gebietet noch nicht die Aussetzung der Unterbringung.

  • OLG Karlsruhe, 17.03.1999 - 2 Ws 19/99
    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17
    Die günstige Prognose setzt zwar nicht voraus, dass ein Rückfall des Untergebrachten in rechtswidrige Handlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, erforderlich ist aber, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige des Rückfalls, wobei das jeweils zu fordernde Maß der Wahrscheinlichkeit wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 1999 - 2 Ws 19/99 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 - und 4. November 2010 - 2 Ws 581/10 - KG, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 Ws 291/01 - [juris]; std.
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17
    Denn erst das Verhalten eines Untergebrachten anlässlich solcher Belastungserprobungen stellt einen geeigneten Indikator für die künftige Legalbewährung dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 BvR 2009/08 - [juris]).
  • KG, 10.07.2001 - 5 Ws 291/01
    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17
    Die günstige Prognose setzt zwar nicht voraus, dass ein Rückfall des Untergebrachten in rechtswidrige Handlungen mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen ist, erforderlich ist aber, dass die Wahrscheinlichkeit künftigen straffreien Verhaltens größer ist als diejenige des Rückfalls, wobei das jeweils zu fordernde Maß der Wahrscheinlichkeit wesentlich vom Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgutes abhängt (vgl. BVerfGE 70, 297; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. März 1999 - 2 Ws 19/99 - [juris]; Senat, Beschlüsse vom 13. April 2011 - 2 Ws 100/11 - und 4. November 2010 - 2 Ws 581/10 - KG, Beschluss vom 10. Juli 2001 - 5 Ws 291/01 - [juris]; std.
  • OLG Koblenz, 12.01.2011 - 2 Ws 16/11

    Strafaussetzung zu Bewährung: Nachträgliche Änderung von Bewährungsauflagen oder

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17
    Bei Tätern, die - wie der Beschwerdeführer - die körperliche Integrität anderer missachtet haben, ist im Interesse der Allgemeinheit eine besonders kritische Prüfung geboten und eine Aussetzung des Maßregelvollzugs nur dann möglich, wenn die Persönlichkeitsmängel, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, dass die Gefahr des Rückfalls nur noch gering ist (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 2 Ws 16/11 -).
  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 1795/12

    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus der

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17
    Um das sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebende Spannungsverhältnis zwischen dem Freiheitsanspruch des betroffenen Einzelnen und dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit auszugleichen, müssen Sicherungsbelange und der Freiheitsanspruch des Untergebrachten als wechselseitiges Korrektiv gesehen und im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden; je länger die Unterbringung nach § 63 StGB andauert, umso strenger sind die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit des Freiheitsentzugs (vgl. BVerfGE a.a.O.; BVerfG, Beschlüsse vom 17. Februar 2014 - 2 BvR 1795/12 - [juris] und vom 16. August 2017 - 2 BvR 1280/15 - [juris]).
  • BVerfG, 21.04.2015 - 2 BvR 2462/13

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

    Auszug aus KG, 21.11.2017 - 2 Ws 169/17
    c) Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der im Wege einer integrativen Betrachtung in die Entscheidung über die Aussetzungsreife nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen ist (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Beschluss vom 21. April 2015 - 2 BvR 2462/13 - [juris]; KG, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 - [juris]; Fischer, a.a.O., § 67d StGB Rdn. 8a, 10), gebietet noch nicht die Aussetzung der Unterbringung.
  • BVerfG, 16.08.2017 - 2 BvR 1280/15

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht;

  • KG, 23.02.2018 - 5 Ws 11/18

    Prüfung der Aussetzungsreife bei einer Unterbringung in einem psychiatrischen

    a) Eine Erledigterklärung wegen Unverhältnismäßigkeit nach dieser Vorschrift ist - im Unterschied zu einer aus Verhältnismäßigkeitsgründen gebotenen Aussetzung zur Bewährung nach § 67d Abs. 2 Satz 1 StGB - (erst) dann angezeigt, wenn eine Fortsetzung der Vollstreckung wegen Unverhältnismäßigkeit selbst bei einem Rückfall des Untergebrachten nicht mehr in Betracht käme, die mit der Aussetzung verbundene Widerrufsoption dementsprechend obsolet ist (ständ. Rspr., z. B. KG, Beschluss vom 21. November 2017 - 2 Ws 169/17 - Senat, Beschlüsse vom 5. Mai 2017 - 5 Ws 98/17 -, 20. Februar 2017 - 5 Ws 17/17 -, juris Rdnr. 36, und 22. Oktober 2015 - 5 Ws 121/15 -, juris Rdnr. 39; Rissing-van Saan/Peglau, a. a. O., § 67d Rdnr. 55; Veh, a. a. O., § 67d Rdnr. 31; jeweils m. w. Nachw.).
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